Personalentwicklung

Unternehmen sind im digitalen Wandel auf qualifizierte und gut ausgebildete Arbeitnehmer angewiesen. So sichern sie ihre Zukunftsfähigkeit und sind gerüstet für die Chancen und Herausforderungen der neuen Arbeitswelt.

Mit der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung (Qualifizierungschancengesetz – QCG) werden Unternehmen finanziell darin unterstützt, gezielt Kompetenzen ihrer Angestellten zu fördern. Eine Weiterbildung trägt zudem zur Mitarbeiterzufriedenheit bei und stärkt somit die Mitarbeiterbindung.

Förderung für Unternehmen

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Unternehmen gleichermaßen wie Mitarbeitern kostenfreie Weiterbildung innerhalb der Arbeitszeit bei finanzierter Lohnfortzahlung. Die Zuschüsse sind je nach Unternehmensgröße wie folgt gestaffelt:

Große Unternehmen
> 2.500 Mitarbeiter

  • Arbeitsentgelt* bis 25%
  • Weiterbildungskosten bis 15%
    Bis 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogen Weiterbildungen

Größere Unternehmen
> 250 Mitarbeiter

  • Arbeitsentgelt* bis 25%
  • Weiterbildungskosten bis 25%
    Bis 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogen Weiterbildungen

Kleine und mittlere Unternehmen
< 250 Mitarbeiter

  • Arbeitsentgelt* bis 50%
    Bis 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
  • Weiterbildungskosten bis 50%
    Bis 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogen Weiterbildungen

Kleinstunternehmen
< 10 Mitarbeiter

  • Arbeitsentgelt* bis 75%
    Bis 100% ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen
  • Weiterbildungskosten bis 100%
    Bis 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogen Weiterbildungen

*Zuschuss für Arbeitgeber